PALbOS

Die präventive Massnahme zur Wiedereingliederungsunterstützung ab der ersten Stunde, wo der Problemlösungsunterstützungsbedarf für die betroffenen Personen am wichtigsten ist.

Konzept

Das Angebot für die sofortige Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, infolge einer ausgesprochenen Kündigung.

Ziel

Die optimale Nutzung der Kündigungsfrist zur Reduktion der Arbeitslosigkeit und zur Verkürzung der Taggeldleistungen der ALV. Die raschmöglichste Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

Einführung

Die Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) werden wirtschaftlich vom Kanton im Auftrag des Bundes (SECO) mit den Mitteln der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu je 50% getragen. Die Mittel der ALV werden erst eingesetzt, wenn die Anspruchsberechtigung sichergestellt bzw. die Arbeitslosigkeit bestätigt ist. Diese Abklärungen erfolgen nach der Anmeldung von betroffenen Personen, bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Die Anmeldung erfolgt in der Regel nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die AMM soll die Marktattraktivität der Arbeitslosen stabilisieren oder erhöhen. Dieser Effekt kann in der Vorlaufzeit mehr Wirkung erzielen. Die Marktattraktivität ist während der Anstellungsdauer am besten. Da setzt die PerUnit an.

Die PerUnit positioniert das Angebot «PALbOS» im Arbeitsmarkt, wo die ordentliche Mittelbeschaffung der ALV stattfindet. Das PALbOS soll als AMM ab der ersten Stunde eingeführt und für alle Personen, welche von der Arbeitslosigkeit bedroht sind (PALb), zur Verfügung stehen.

Damit setzt die Steuerung der konstruktiven Problemlösung am Ursprung des Problems an und führt den Lösungsprozess, innerhalb der Kündigungsfrist zur Verkürzung oder zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit. Insbesondere bei kurzen Kündigungsfristen kann die rasche Intervention im Rahmen der Unterstützung für die Erfüllung der Forderung von Arbeitsbemühungen vor der Anmeldung beim RAV erforderlich sein.

Die Stellenmeldepflicht ist seit dem 1. Juli 2018 eingeführt. Entsprechend dieser erfolgreich umgesetzten Massnahme soll die «Kündigungsmeldeoption» um nicht von einer Pflicht sprechen zu müssen, durch den Arbeitgeber in Absprache mit der PALb ebenfalls eingeführt werden. Damit entsteht eine Arbeitsmarkt Börse mit Fachkräften, wo das Angebot und die Nachfrage in eine Gegenüberstellung gebracht werden kann. Die erste Massnahme für eine Wiedereingliederung erfolgt demnach während der Kündigungsfrist, bevor im Rahmen der ALV ein Schaden entstanden ist. Die Aktivität der Vermittlung wird damit im [1]aktiven Arbeitsmarkt erweitert. Die ALV kann sich an den Präventionsmassnahmen zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit, bzw. zur Risikoverminderung bezüglich der eventuell benötigten Taggelder beteiligen.

Personen, welche von der Arbeitslosigkeit nicht bedroht sind, weil die Sachlage auch in Bezug zum Arbeitsmarkt klar ist oder eine neue Stelle bereits in Aussicht ist, können von der Meldeoption und von der Massnahme befreit werden.

[1] Selbsternannte Arbeitsmarkt Perspektive von der PerUnit